Große Anfragen

Für Themen, welche nicht mit drei Fragen geklärt werden können und somit die Kleine Anfrage nicht ausreichend ist, besteht für die Fraktionen im Jenaer Stadtrat die Möglichkeit, eine Große Anfrage zu stellen. Dabei darf jede Fraktion pro Halbjahr höchstens eine Große Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Jena einreichen.

Der Oberbürgermeister bzw. die entsprechenden Beigeordneten der Stadt Jena sollen den Fragestellern auf die Große Anfrage innerhalb von acht Wochen eine schriftliche Antwort zukommen lassen. Nach Vorliegen der Antwort auf die Große Anfrage wird diese auf die Tagesordnung der darauffolgenden Stadtratssitzung gesetzt und dort besprochen.

Quelle: § 12 Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena

2019 – Große Anfrage der SPD-Fraktion

„Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf sowie Kinder mit (drohender) Behinderung in der Stadt Jena“

Große Anfrage (Link als PDF-Datei):
Beantwortung der Stadtverwaltung Jena (Link als PDF-Datei):
Artikel zur Großen Anfrage (Link):
Beschlussvorlagen (Link):