Wahlkreiskonferenz der SPD im Bundestagswahlkreis 191 und Delegiertenwahl der SPD Jena für den Landesparteitag zu Listenaufstellung
Samstag, den 13. März 2021 um 10:00 Uhr
auf der Freifläche neben dem Jugendzentrum Polaris,
Camburger-Straße 65, 07743 Jena
Die Kreisvorstände der SPD Kreisverbände Jena, Sömmerda und des Weimarer Lands haben sich darauf geeinigt, die Bundestagswahlkreiskonferenz für den Bundestagswahlkreis 191 am Samstag, den 13. März 2021, um 10.00 Uhr in Jena, genaue Ortsangabe folgt stattfinden zu lassen.
Ziel der Wahlkreiskonferenz ist es, die/den Bundestagskandidatin/en und ggf. eine/n oder mehrere Listenkandidatin/en für den Wahlkreis 191 für die Bundestagswahl am 27. September 2021 zu wählen. Die Wahlkreiskonferenz findet als Versammlung der stimmberechtigten SPD-Mitglieder mit Hauptwohnsitz im Wahlkreis statt. Die Mandatsprüfung am Wahltag erfolgt durch Vorlage des Personalausweises und der Mitgliederliste.
Die Bundestagswahlkreiskonferenz findet unter Berücksichtigung der pandemischen Lage unter freiem Himmel statt. So können wir den Mindestabstand bestmöglich einhalten. Bitte prüft den Wetterbericht des Tages und bringt bei Bedarf wetterfeste Kleidung und einen Schirm mit. Denkt darüber hinaus bitte auch an medizinische Mund-Nase-Bedeckungen bzw. an FFP2-Masken. Für Mitglieder, die diese nicht bereitstellen können, sind Masken vor Ort verfügbar.
Vorläufige Tagesordnung
zur Wahlkreiskonferenz des Bundestagswahlkreises 191 zur Wahl des/der Bundestagskandidaten/in für die Bundestagswahl 2021
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Konstituierung
2.1. Wahl des Präsidiums / Versammlungsleiter
2.2. Annahme der Tagesordnung
2.3. Bestätigung der Geschäftsordnung
2.4. Wahl der Mandatsprüfungskommission
2.5. Wahl der Wahlkommission
2.6. Bestellung der zwei Unterzeichner der Niederschrift gem. § 21 BWahlG Abs. 6
2.7. Bestellung des Schriftführers
3. Bericht der Mandatsprüfungskommission
4. Wahl des Kandidaten
4.1. Kandidatenvorschläge
4.2. Vorstellung der/des Kandidatin/en (max. Redezeit 10 min.)
4.3. Fragerunde
4.4. Wahl des/der Direktkandidaten/in für den Bundestagswahlkreis 191
4.5. Nominierung von Listenkandidaten für die Bundestagswahl 2021
5. Bestellung eines/einer Vertrauensmannes/Vertrauensfrau und der/des Stellvertre¬terin/Stellvertreters gem. § 22 BWahlG
6. Schlusswort
Vorläufige Geschäftsordnung
zur Wahlkreiskonferenz des Bundestagswahlkreises 191
1. Stimmberechtigte Teilnehmer der Wahlkreiskonferenz sind die SPD-Mitglieder, die im
Wahlkreis 191 gemäß Bundeswahlgesetz wahlberechtigt sind.
2. Die Stimmberechtigung wird durch die Mandatsprüfungskommission anhand des
vorgelegten Personalausweises und der Mitgliederliste festgestellt.
3. Die Wahlkreiskonferenz wählt aus den Reihen der Teilnehmer ein Präsidium und
beschließt die Tages- und die Geschäftsordnung.
4. Die Redezeit beträgt max. 3 Minuten. Das Präsidium erteilt unter Berücksichtigung der Tagesordnung Rederecht in der Reihenfolge der Wortmeldungen.
5. Die Wahlen erfolgen gemäß der Wahlordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.
6. Anträge zur Geschäftsordnung sind in maximal 2 Minuten vorzutragen und sofort
zu behandeln. Dabei muss nach Pro und Contra abgestimmt werden.
7. Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschlussfassung durch die Wahlkreiskonferenz in Kraft.
Wahlordnung
zur Wahlkreiskonferenz des Bundestagswahlkreises 191
1. Es wird ein Direktkandidat gewählt und gegebenenfalls ein zusätzlicher Listenkandidat nominiert.
2. Die Wahl des Direktkandidaten für den Wahlkreis und die Nominierung des Listenkandidaten erfolgen in getrennten Wahlgängen gemäß § 7 der Wahlordnung der SPD (Einzelwahl).
3. Die Wahl des/der Direktkandidaten/-in erfolgt in geheimer Abstimmung.
4. Der gewählte Direktkandidat ist gleichzeitig für die Landesliste nominiert.
5. Die Nominierung eines/einer weiteren Listenkandidaten/-in erfolgt in offener Abstimmung, soweit von der Versammlung nicht mehrheitlich eine geheime Abstimmung verlangt wird.
6. Vorschlagsberechtigt für Kandidaten/-innen ist jeder stimmberechtigte Teilnehmer und jede stimmberechtigte Teilnehmerin der Versammlung.
7. Steht nur ein Kandidat oder eine Kandidatin zur Wahl, wird über seine/ihre Kandidatur mit „JA“, „NEIN“ oder „ENTHALTUNG“ abgestimmt. Endgültig nicht gewählt ist, wer auch schon im ersten Wahlgang mehr Nein- als Ja-Stimmen auf sich vereinigt.
8. Stellen sich zwei oder mehr Kandidaten zur Wahl, kann nur einem/einer Kandidaten/-in die Stimme durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel gegeben werden. Die Namen sind auf dem Stimmzettel alphabetisch zu ordnen. Bei Einzelwahlen mit mehreren Bewerbern bzw. Bewerberinnen sind Nein-Stimmen unstatthaft.
9. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen sind gültige Stimmen. Erhält im ersten Wahlgang kein Kandidat oder keine Kandidatin die Mehrheit der gültigen Stimmen, so findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.