Regelung der Notfallbetreuung der Kinder in Jena

Die Kindertagesstätten und die Schulen sind geschlossen. Eine Notfallbetreuung soll stattfinden jedoch nur für die Eltern, welche in kritischer Infrastruktur der Stadt Jena tätig sind.

Viele Eltern fragen sich nun:

  1. Wer hat einen Anspruch auf eine Betreuung der Kinder?
  2. Wie erfolgt die Betreuung der Kinder?
  3. Wie ist die Lohnfortzahlung bei der Kinderbetreuung durch die Eltern geregelt?
  4. Werden die Kitagebühren erstattet?

Über die folgenden Links erhalten sie die notwendigen Informationen der Stadt Jena, der Landesregierung von Thüringen und der Bundesregierung.

  1. Stadt Jena: Regelung zur Notbetreuung von Kindern im Kindergartenalter für Eltern mit Tätigkeiten in kritischer Infrastruktur (PDF)
  2. Landesregierung Thüringen: Kriterien für Notfallbetreuung an Kitas und Schulen (Link)
  3. Bundesregierung: Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung (Link)
  4. Stadt Jena: Weitere wichtige und aktuelle Informationen rund um das Coronavirus (Link)
Erstattung der Kitagebühren

Aufgrund der Schließung der Kitas und der Betreuung der Kinder durch die Eltern, stellen sich viele Eltern die Frage, ob die Kitagebühren erstattet werden.

In diesem Punkt hat die Stadtverwaltung Jena am 18. März 2020 klar gestellt, da die Einrichtungen für eine Dauer von mehr als vier Wochen geschlossen sind, wird die Stadt Jena (§ 3 Abs. 5 Satz 2 Kita-Gebührensatzung) für die Dauer der Schließung keine Kitagebühren erheben. Ein Antrag der Eltern bei der Stadtverwaltung Jena ist nicht erforderlich. Zudem werden die Eltern gebeten, vorerst von Anfragen zu diesem Thema beim Fachdienst Bürger- und Familienservice abzusehen. Weiterhin erfolgt ab dem 01.04.2020 auch kein Einzug der Kitagebühren über das Lastschriftverfahren.

Pressemitteilung der Stadt Jena vom 18. März 2020